Allgemeine Geschäftsbedingungen für Monats-Pakete

§1 Unterrichtsteilnahme
1. Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin statt.
2. Bei Belegung von Ensemble- oder Band-Angeboten findet der Unterricht bzw. die Proben zu den von der Schulleitung festgelegten Terminen statt.
3. Findet der Unterricht über digitale Plattformen statt, stellt die Musikschule Westdickenberg eine Plattform zur Verfügung. Der Schüler/ die Schülerin tragen Sorge, rechtzeitig eingeloggt zu sein. Die Musikschule kann keine Haftung für die Netzqualität und Stabilität der beteiligten Netzbetreiber übernehmen. Sollte aufgrund technischer Probleme kein Unterricht möglich sein, kann die Lehrkraft mit Hilfe von Tutorials oder anderweitigem pädagogischen Material seiner Unterrichtspflicht nachkommen.
4. In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien gilt der Stundenplan aus dem vorherigen Schuljahr. Sollte diese Unterrichtsstunde von Seiten des Schülers/ der Schülerin nicht wahrgenommen werden können, entfällt diese ersatzlos. Der/ die Schüler*in teilt der Lehrkraft innerhalb der ersten Woche des neuen Schuljahres alle für ihn/ sie möglichen Unterrichtszeiten per E-Mail mit.
§2 Anzahl Unterrichtseinheiten
Die Musikschule geht von durchschnittlich 38 Unterrichtswochen pro Schuljahr aus. Die Dauer einer Unterrichtseinheit umfasst 30, 45 oder 60 Minuten, je nach gewähltem Tarif.
§3 Unterrichtsfreie Zeiten
In den Berliner Schulferien und an gesetzlichen/ kirchlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die unterrichtsfreien Zeiten sind auf der Homepage der Musikschule veröffentlicht (www.musikschule-westdickenberg.de).
§4 Unterrichtsbeiträge
1. Die Beiträge sind Jahresbeiträge, welche in 12 Monatsraten gezahlt werden. Es gilt die jeweils aktuelle Beitragsübersicht.
2. Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauffolgenden Werktag.
3. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet.
4. Der Unterrichtsbeitrag enthält eine Noten-Kopierlizenzgebühr in Höhe von monatlich 1,00€ pro Schüler/in (nicht Fachbelegung). Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages an die GEMA entrichtet.
5. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 5 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
§5 Unterrichtsausfall
1. Entfällt der Unterricht aufgrund einer Absage durch den/ die Schüler*in, auch im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub des Schülers/ der Schülerin, besteht kein Anspruch auf Nachholstunden.
2. Entfällt der Unterricht durch Absage durch die Lehrkraft, bemühen sich beide Vertragspartner um eine Nachholstunde. Wird der vereinbarte Nachholtermin von dem/ der Schüler*in nicht wahrgenommen, besteht kein weiterer Anspruch. Kann kein gemeinsamer Termin gefunden werden, stellt die Musikschule eine Vertretungslehrkraft oder bezahlt die ausgefallene Stunde zurück.
3. Pro Schuljahr werden der Lehrkraft zwei Unterrichtsausfälle aufgrund von Krankheit, Geburt/ Adoption eines Kindes oder Tod eines nahen Angehörigen zugestanden, die nicht nachgeholt werden oder zurückgezahlt werden müssen.
§6 Sonderkündigung innerhalb der Probezeit
Die Probezeit beträgt vier Wochen. Fallen in dieser Zeit Ferien- oder Feiertage auf den Unterrichtstag, so verlängert sich die Probezeit entsprechend. Für die Probezeit fällt der reguläre Unterrichtsbeitrag an. Der Unterrichtsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einer Woche vor Ablauf der Probezeit schriftlich gekündigt werden.
§7 Kündigung
Termine zur Kündigung des Unterrichtsvertrages sind der 30. April und der 30. September eines jeden Jahres. Mit einer Frist von einem Monat vor dem Stichtag kann schriftlich gekündigt werden (per Post an die Postanschrift der Musikschule als Einwurfeinschreiben oder per E-Mail).
§9 Organisatorische Neuregelungen
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.
§10 Versicherungsschutz
Es besteht für den/ die Schüler*in während der Teilnahme am Musikunterricht, bei Proben, Aufführungen und Exkursionen kein Versicherungsschutz. Es gelten die Haus- und Brandschutzordnungen des jeweiligen Ortes.
§11 Vertragsänderungen
Jegliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
§12 Umwandlung der Anmeldung in einen Vertrag
Die Anmeldung zum Unterricht wird zum Vertrag umgewandelt durch die schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Post durch die Musikschule Westdickenberg.
§13 Salvatorische Klausel
Werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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