Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelstunden und Mehrfachkarten

§1 Gegenstand
1. Die 10er-Karte beinhaltet 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
2. Der Unterricht findet als Einzelunterricht am von der Musikschule Westdickenberg und dem/ der Schüler*in vereinbarten Ort statt.
3. Die 10er-Karte hat eine Gültigkeit von 6 Monaten mit Beginn der ersten Unterrichtseinheit.
§2 Umtausch und Rückgabe
1. Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe.
2. Die 10er-Karte ist übertragbar. Dies setzt jedoch die Information der Schulverwaltung voraus.
§3 Unterrichtstermine
1. Die Unterrichtstermine werden gemeinsam mit der Lehrkraft vereinbart. Auch Doppeltermine sind nach Absprache möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen regelmäßig festgelegten Termin.
2. Absagen für getroffene Unterrichtstermine müssen spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn bei der Lehrkraft per Telefon oder Email erfolgen. Erfolgt die Stornierung nicht bzw. nicht im genannten Zeitraum, wird die Unterrichtseinheit als erteilt gewertet und somit abgerechnet.
3. Findet der Unterricht beim dem/ der Schüler*in statt, trägt die Lehrkraft dafür Sorge, dass sie pünktlich bei dem/ der Schüler*in zum Unterricht erscheint. Sollte es in Einzelfällen zu Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse, die die Lehrkraft nicht beeinflussen kann (erheblich größeres Verkehrsaufkommen als üblich, Ausfall der öffentlichen Verkehrsmittel o.ä.), kommen, liegt es an den zeitlichen Möglichkeiten der Lehrkraft, ob die volle Unterrichtszeit erteilt werden kann.
4. Findet der Unterricht an einem Standort der Lehrkraft statt, trägt der/die Schüler*in dafür Sorge, dass er/ sie pünktlich zum Unterricht erscheint. Hier liegt es ebenfalls im Ermessen der Lehrkraft, ob die volle Unterrichtszeit gegeben werden kann.
5. Kann der Unterricht aufgrund von behördlichen Einschränkungen (z.B. Lockdown) nicht als Präsenzunterricht stattfinden, stellt die Musikschule einen geeigneten digitalen Kanal zur Verfügung, auf dem der Unterricht durchgeführt werden kann. Die Gültigkeitsdauer der Monatskarte und das Honorar bleiben dadurch unberührt.
§4 Zahlung
1. Die Zahlung der 10er-Karte erfolgt per SEPA Lastschriftmandat vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit.
2. Die Zahlung enthält eine Noten-Kopierlizenzgebühr, die die Musikschule im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages an die GEMA entrichtet.
§5 Exkursionen
1. In unregelmäßigen Abständen finden mit den Schüler*innen Exkursionen statt (Musikinstrumentenmuseum, Opern, Konzerte…). Alle Schüler*innen sind dazu eingeladen, diese in Anspruch zu nehmen. Die Musikschule stellt Begleitpersonen für die Exkursionen.
2. Die verbindliche Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt per E-Mail und ist erst nach Bestätigung durch die Musikschule gültig.
3. Die Anzahl der Eintrittskarten pro Veranstaltungen sind begrenzt. Die Vergabe der Eintrittskarten erfolgt nach Eingang der Anmeldungen zu den Veranstaltungen.
4. Die verbindliche Anmeldung zu einer Exkursion ersetzt eine Unterrichtseinheit. Die Eintrittspreise sind damit abgegolten.
5. Kann ein/e Schüler*in trotz verbindlicher Anmeldung nicht an der Exkursion teilnehmen, so bleibt der Entfall einer Unterrichtseinheit davon unberührt.
6. Eine Übersicht zu allen Veranstaltungen ist auf der Website www.musikschule-westdickenberg.de zu finden.
§6 Versicherungsschutz
Es besteht für den/ die Schüler*in während der Teilnahme am Musikunterricht, bei Proben, Aufführungen und Exkursionen kein Versicherungsschutz. Es gelten die Haus- und Brandschutzordnungen des jeweiligen Ortes.
§7 Vertragsänderungen
Jegliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
§8 Umwandlung der Anmeldung in einen Vertrag
Die Anmeldung zum Unterricht wird zum Vertrag umgewandelt durch die schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Post durch die Musikschule Westdickenberg.
§9 Salvatorische Klausel
Werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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